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   BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83   

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BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83 (https://dejure.org/1983,6772)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1983 - 9 B 10260.83 (https://dejure.org/1983,6772)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 9 B 10260.83 (https://dejure.org/1983,6772)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Grundsatzrüge und Divergenzrüge - Politische Verfolgung als Anforderungen an die Gewährung von Asyl - Prozessrechtsstellung eines Bundesbeauftragten als Vertreter des öffentlichen Interesses - Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen Verletzung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, hat der Bundesbeauftragte die Prozeßrechtsstellung eines Vertreters des öffentlichen Interesses; als solcher kann er u.a. Berufung einlegen, und zwar sogar dann, wenn er nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt war (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 -).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rüge ungenügender Sachaufklärung nicht dazu dienen kann, Beweisanregungen und -anträge zu ersetzen, die eine Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 sowie Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rüge ungenügender Sachaufklärung nicht dazu dienen kann, Beweisanregungen und -anträge zu ersetzen, die eine Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 sowie Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67

    Antrag auf Asyl eines ungarischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83
    Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 41.67 - (NJW 1972, 406) und vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 61.77 - (InfAuslR 1979, 41).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 61.77
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10260.83
    Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 41.67 - (NJW 1972, 406) und vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 61.77 - (InfAuslR 1979, 41).
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